Die Nutzung erfolgt in Kooperation unter Federführung des FC Schwedt 02 e.V. mit der Grundschule Bertolt Brecht sowie der Kita Kinderwelt.
Das freie Fußballspielen für Kinder steht im Vordergrund bei der Nutzung der Sportanlage. Um die Freude am Minifeld so lange wie möglich zu erhalten, gibt es eine Nutzungsordnung und nach Notwendigkeit einen Belegungsplan. Auch die freie Nutzung soll nicht zu kurz kommen.
Außerhalb der Nutzungszeiten wird die Anlage aus Lärmschutz und Sicherheitsgründen abgeschlossen. Eine Gruppennutzung sollte im Vorfeld in der Geschäftsstelle des FC Schwedt 02 oder beim Nachwuchsleiter angemeldet werden.
Nutzungszeiten (es gilt die Benutzungsordnung)
Während des Sportstättenbetriebs oder nach Vereinbarung.
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle: Tel. 03332/418074 (zu den Bürozeiten)
Nachwuchsleiter: siehe Vorstand
Verwendungsmöglichkeiten:
- Sportfeste Schulen, Kitas, Vereine
- Veranstaltungen des Vereins
- DFB-Stützpunkt
- Straßenfußball
- Schul-AG und Vereinsfußball
- Vereinstraining
Benutzungsordnung für das DFB-Minispielfeld im Stadion Heinrichslust
§ 1 Nutzungszweck
1. Das DFB -Minispielfeld steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung als Fußballplatz offen.
2. Es ist nicht erlaubt, den Platz für andere als den in Absatz 1 genannten Zwecken zu benutzen.
3. Es wird vom FC Schwedt 02 e.V. und der Stadt Schwedt unterhalten.
§ 2 Nutzungsberechtigte
1. Das DFB -Minispielfeld steht dem FC Schwedt 02 für den Trainingsbetrieb, der Grundschule Bertolt Brecht für den dort abgehaltenen Sportunterricht sowie der Kita Kinderwelt für die dort durchgeführte Sport-AG zur Verfügung.
2. Für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren steht die Anlage zur sportlichen Betätigung als Fußballplatz zur Verfügung.
3. Sonstige Nutzungen der Sportanlage sind nur nach vorausgehender Abstimmung und mit dem Einverständnis des FC Schwedt 02 zulässig.
§ 3 Nutzungszeiten
1. Das DFB-Minispielfeld kann während des Sportstättenbetriebs oder nach Vereinbarung mit dem FC Schwedt 02 genutzt werden.
Während der Schulzeit hat die Grundschule Bertolt Brecht sowie die Kita „Kinderwelt“ bei der Nutzung des DFB-Minispielfeldes zur Abhaltung von Sportunterricht sowie zur Durchführung der Sport-AG Montag bis Freitag jeweils grundsätzlich bis 16:00 Uhr Vorrang.
Außerhalb der Schulzeit bis zum Einbruch der Dunkelheit, maximal jedoch bis 19:30 Uhr steht es Kindern und Jugendlichen frei zur Verfügung. Der Trainingsbetrieb des FC Schwedt 02 hat dabei jedoch Vorrang.
2. Außerhalb der Zeiten ist die Benutzung des Platzes untersagt.
3. Der FC Schwedt 02 kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen des § 3 zulassen.
§ 4 Bestimmungen über die Benutzung
1. Schuhe, Fußballschuhe mit Kunststoffstollen oder Noppen sind das optimale Schuhwerk. Auch die Benutzung von Stollenschuhen ist möglich, allerdings nur mit Kunststoffstollen und ausdrücklich nicht mit Metallstollen. Bedingt geeignet sind Sportschuhe mit flachen Sohlen, da diese nicht direkt in das Gummigranulat eingreifen und die Rasenfasern flächig niedergedrückt werden. Der Rasen darf nicht mit spitzen oder scharfkantigen Absätzen betreten werden, da es dabei zur Schädigung der Rasenhalme und des Gesamtsystems kommen kann.
2. Nach jeder Nutzung sind die im Bereich des DFB -Minispielfeldes zurückgelassenen Abfälle aller Art vom Nutzer vollständig zu entfernen.
3. Untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme des Spielfeldes, insbesondere das Abstellen / Befahren von / mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Gerätschaften etc. das Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen, Flaschen etc. das Mitbringen von Glasflaschen das Rauchen auf dem ganzen Gelände Feuer und offene Flammen bzw. offenes Licht auf dem Rasen das Mitbringen von Tieren das Schleifen von Gegenständen auf dem Boden das Konsumieren von alkoholischen Getränken.
Weiterhin untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme der sonstigen Einrichtungen und Bestandteile der Anlage, insbesondere das Besteigen und Überklettern der Bandeneinfassung sowie des Ballfangnetzes das vorsätzliche Beschießen des Ballfangnetzes anstößige Verhaltensweisen (z.B. Urinieren auf dem Gelände).
4. Begrenzung der Nutzungszeit bei mehreren Nutzergruppen: Die Benutzung der Anlage ist auf 30 Minuten je Gruppe beschränkt.
5. Sperrung der Anlage: Das Minispielfeld ist witterungsbedingt bei Schnee und Eis gesperrt.
§ 5 Verstöße gegen die Benutzungsordnung
Verstöße gegen die Benutzungsordnung werden mit Platzverweis geahndet. Bei strafbaren Handlungen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.







